Finanzordnung des Schwimmsportvereins Hoyerswerda
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§1 Aufnahmegebühr/ Mitgliedsbeiträge
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 10 Euro die bei der ersten Beitragszahlung eingezogen wird. Der Beitrag wird in vier Raten, innerhalb der ersten zwei Wochen des Quartals vom Konto des Mitgliedes bzw. der Erziehungsberechtigten per Lastschrift eingezogen. Alle zusätzlichen Gebühren zur Beitragszahlung, die durch das Vereinsmitglied verursacht sind, werden umgehend eingezogen. Bei erstmaliger Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird der Beitrag ab dem ersten des Monats der Mitgliedschaft berechnet. Es erfolgt eine Zwölftelung.
Beiträge:
| Kinder bis 17 Jahre: | 10 Euro (pro Monat) |
| Erwachsene: | 12 Euro (pro Monat) |
| Studenten/Auszubildende: 1 | 5 Euro (pro Monat bis 17 Jahre) 6 Euro (pro Monat ab 18 Jahre bis 27 Jahre) |
| das dritte Familienmitglied 75% ab dem vierten Familienmitglied 50% (die jüngsten Mitglieder gelten immer als letztes Familienmitglied) | |
§2 Zahlungsverkehr und Zahlungsanweisungen
Der Zahlungsverkehr des Vereins ist möglichst bargeldlos über die eingerichteten Bankkonten abzuwickeln. über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein. Belege müssen den Tag der Ausgabe, den Betrag und den Verwendungszweck enthalten. Die sachliche Berechtigung der Ausgabe ist durch Unterschrift zu bestätigen. Zahlungsanweisungen dürfen nur auf Anweisung des Schatzmeisters oder auf Beschluss des Vorstandes vorgenommen werden. Für die laufenden Angelegenheiten des Vereins besteht eine generelle Zeichnungsbefugnis für die Vorstandsmitglieder bis zur Höhe von 200Euro.
§3 Reisekosten
Das Mitglied hat für die Erstattung das Formular Reisekostenantrag zu benutzen.
1. Verpflegungsmehraufwendungen
Es erfolgt keine Bezahlung, jedes Mitglied verpflegt sich bei Wettkämpfen, Trainingslagern etc. selbst.
2. übernachtungskosten / Fahrtkosten
Es werden Kosten für folgende Anlässe erstattet:
- Lehrgänge
- Aus- und Fortbildung
- Trainingslager des DSV und SSV
- Sachsenmeisterschaften
- Süddeutsche Meisterschaften
- Deutsche Meisterschaften
- Europa und Weltmeisterschaften
Zur Abgeltung der Fahrtaufwendungen werden in folgender Höhe Ersatzleistungen gezahlt:
| Bahn | die Höhe der tatsächlichen Kosten - Fahrkarte |
| Kraftwagen | 0,24 EUR je gefahrenen Kilometer Mitnahmeentschädigung 0,03 EUR je gefahrenen Kilometer |
§4 Wettkämpfe
Start-/ Meldegelder werden durch den Verein getragen. Die Gebühr für das nicht erreichen der Normzeit trägt der Verein. Gebühren, Start-/ Meldegelder für das Nichterscheinen bei Wettkämpfen ohne triftigen Grund müssen vom Mitglied bezahlt werden.